Informationen für unsere Gäste

Beachten Sie bitte auch unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen am Ende dieser Seite

Unsere Angebote



Für Zwei Personen

Belegen Sie in der Vor- bzw. in der Nachsaison die Ferienwohnungen Inselblick oder Seeblick mit nur 2 Personen, berechnen wir pro Tag nur 65,00 €.
Entsprechend erhalten Sie die Ferienwohnung Heckenrose für 55,00 € täglich.


Preisübersicht

  Hauptsaison Nebensaison
15.05.-15.09. 16.09.-14.05
Inselblick 95,00 € 80,00 €
Seeblick 92,00 € 75,00 €
Heckenrose 85,00 € 70,00 €
Kornblume 56,00 € 50,00 €
Mohnblume 45,00 € 40,00 €


Mindestmietdauer

4 Tage, ansonsten Aufpreis von 10,00EUR pro Tag


PKW

Stellplätze sind ausreichend vorhanden


Im Preis sind für sämtliche Gäste enthalten

Bettwäsche und Handtücher
Energiekosten
Kinderhochstuhl und Kinderbett
eigener Reitplatz für Hausgäste
Gartenhaus mit Grill
Großer Garten mit Liegen und Gartenmöbeln
Liegewiese am See mit Strandkorb und Gartenmöbeln
Unterstellmöglichkeiten für eigene Boote, Surfbretter und Angelgeräte
Bücher und Spiele

Gegen Entgelt


Leihfahrräder in begrenzter Anzahl
Waschmaschinen- und Trocknerbenutzung
Mietboote

Raucher

Für Ihr Wohlbefinden bieten wir rauchfreie Räumlichkeiten. Für das Wohlbefinden der Raucher bietet unser Gartenpavillion einen Platz für eine genüßliche Zigarette. Selbstverständlich ist das Rauchen auch im Freien, wie auf der Dachterrasse oder Loggia, gestattet.

Unser Wetter z. Zt.






Allgemeine Geschäftsbedingungen



Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag



1. Innerhalb von 8 Tagen nach Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 50,00 € zu überweisen. Der Restbetrag ist bar bei Anreise zu zahlen.

2. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Quartier bestellt und zugesagt worden ist.

3. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

4. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Quartiers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

5. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach der ständigen Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland:

6. 10 % des vereinbarten Endpreises bei Überlassung von Ferienwohnungen, Appartements oder Ferienhäusern. D. h. 90 % des vereinbarten Endpreises sind bei Stornierung zu zahlen, falls das Quartier nicht anderweitig weitervermietet werden kann.

7. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Quartiere nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung des Quartiers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.

8. Das Quartier muss am Abreisetag um 10.00 Uhr geräumt sein. Ebenso kann es nicht vor 16.00 Uhr belegt werden, es sei denn, es ist eine andere Vereinbarung getroffen worden.

9. Die Nichterfüllung des Vertrages berechtigt den Geschädigten zu einer Schadensersatzforderung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Sie erhalten den Vordruck direkt bei einer Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl. Der Abschluss dieser Versicherung muss zeitlich mit dem Buchungsdatum zusammenhängen (innerhalb von 14 Tagen).